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Reform beim Pflegegeld
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Eine wesentliche Neuerung gibt es auch bei der Bewertung der Pflegestufen. Da sich gezeigt hat, dass die Pflegefachkräfte besonders bei der Einstufung in die höheren Pflegegeldstufen große Kompetenz aufweisen, werden jetzt bei Anträgen auf Erhöhung des Pflegegeldes ab der Pflegestufe 4, bei mehr als 180 Stunden bereits festgestelltem monatlichen Pflegebedarf, diplomierte Pflegefachkräfte mit der Begutachtung befasst werden.
Die Begutachtung für die Grundeinstufung betreffend die Zuerkennung des Pflegegeldes wird wie bisher durch Ärzte erfolgen.
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