Reform beim Pflegegeld

Beim Pflegegeld gab es mit Beginn des Jahres 2012 eine Verwaltungsreform. Dies soll einer Beschleunigung der Verfahren dienen. Wer schon Pflegegeld bezieht für den ändert sich nichts, er muss sich um nichts kümmern, die Zahlungen laufen normal weiter. Bei Änderungswünschen oder Neuanträgen muss man sich an andere Stellen wenden als bisher. Unter dieser Internetadresse finden Sie sicher den richtigen Weg .

Pflege ©wboksch flickr.com

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Eine wesentliche Neuerung gibt es auch bei der Bewertung der Pflegestufen. Da sich gezeigt hat, dass die Pflegefachkräfte besonders bei der Einstufung in die höheren Pflegegeldstufen große Kompetenz aufweisen, werden jetzt bei Anträgen auf Erhöhung des Pflegegeldes ab der Pflegestufe 4, bei mehr als 180 Stunden bereits festgestelltem monatlichen Pflegebedarf, diplomierte Pflegefachkräfte mit der Begutachtung befasst werden.

Die Begutachtung für die Grundeinstufung betreffend die Zuerkennung des Pflegegeldes wird wie bisher durch Ärzte erfolgen.

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